Details
zur Stelle
Sie übernehmen
- Reinigung der Dorfinfrastruktur (20 Häuser mit gesamthaft 260 Betten)
- Bewirtschaftung und Reinigung des Personalhauses
- Pflege und Unterhalt des Mobiliars
- Bewirtschaftung der Cafeteria
- Mitbetreuen der Schweizer und Internationalen Austauschgruppen
- Mitwirkung bei Anlässen und Seminaren im Dorf (Vorbereitung, Service, Abräumen)
Sie bringen
- Erfahrung in der Betriebsreinigung oder in der Raumpflege im Hotel- und Gastrobereich
- Aus- oder Weiterbildung in der Hauswirtschaft von Vorteil
- Eine selbständige, zuverlässige und auf Hygiene bedachte Arbeitsweise
- Gute Sprachkenntnisse in Deutsch, Englischkenntnisse von Vorteil
- Flexibilität und Bereitschaft hinsichtlich gelegentlichen Wochenend- oder Abendeinsätzen
- Teamfähigkeit, gute Umgangsformen und Dienstleistungsorientierung
Sie erhalten eine sinnstiftende und vielseitige Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung in einer international und in der Schweiz tätigen NGO. Ein familiäres Arbeitsklima sowie gute Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitsmodellen und Homeoffice gehören ebenso zum Paket. Auswärtige Mitarbeitende haben die Möglichkeit, in einem Personalzimmer in Trogen zu übernachten.
Sie wagen den Schritt und senden uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen via Online-Formular oder per E-Mail an PeopleCulture@pestalozzi.ch. Ihre Fragen beantwortet gerne Melanie Braun, Teamleitung Hauswirtschaft, unter 071 343 73 46 oder m.braun@pestalozzi.ch.
Unsere Benefits
- 5 Wochen Ferien
- 6 Wochen Ferien ab dem 50. Lebensjahr und für Auszubildende
- Flexible Arbeitszeiten je nach Aufgabenbereich
- 15 Minuten bezahlte Pausen jeweils vormittags und nachmittags
- Homeoffice je nach Aufgabenbereich bis 50 Prozent möglich
- Zusätzliche Feiertage, nebst den Kantonalen
- Personalzimmer möglich
- Personalrestaurant vorhanden
- Beteiligung an Fitnessabo
- Mutterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 16 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen
- Vaterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 3 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 2 Wochen
- Aktive Unterstützung der Arbeitnehmer*innen bei berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungen mit Beteiligung an den Kosten und der Zeit von 10 bezahlten Arbeitstagen pro Jahr