Details
zur Stelle
Sie übernehmen
- Unterstützung der Projektverantwortlichen in administrativen und organisatorischen Belangen
- Unterstützung der Abteilung Gästemanagement in der Planung und Koordination der Reservationen inkl. Anfragen, Offerten, Korrespondenz, Raumbuchungen und Fakturierung
- Mithilfe in der Betreuung des Besucherzentrums
- Verantwortlichkeit für Projekt- und Häuserplan des gesamten Kinderdorfs
- Triage eingehender Anfragen
Sie bringen
- Kaufmännische Grundausbildung
- Interesse an internationalen Bildungs- und Austauschprojekten
- Erfahrung im Projektmanagement erwünscht
- Sehr gute organisatorische und planerische Fähigkeiten
- Sehr gute EDV-Kenntnisse (MS-Office)
- Sehr gute Deutsch- und gute Englischkenntnisse
- Exakte und zuverlässige Arbeitsweise sowie hohe Belastbarkeit
- Kontaktfreudige und kommunikative Persönlichkeit
Sie erhalten eine sinnstiftende und vielseitige Tätigkeit mit viel Eigenverantwortung in einer international und in der Schweiz tätigen NGO. Ein familiäres Arbeitsklima sowie gute Arbeitsbedingungen mit flexiblen Arbeitsmodellen und Homeoffice gehören ebenso zum Paket. Auswärtige Mitarbeitende haben die Möglichkeit, in einem Personalzimmer in Trogen zu übernachten.
Sie wagen den Schritt und senden uns Ihre vollständigen Bewerbungsunterlagen via Online-Formular oder per E-Mail an PeopleCulture@pestalozzi.ch. Ihre Fragen beantwortet gerne Larissa Anrig, Leiterin Gästemanagement, unter 071 343 73 90 oder l.anrig@pestalozzi.ch.
Unsere Benefits
- 5 Wochen Ferien
- 6 Wochen Ferien ab dem 50. Lebensjahr und für Auszubildende
- Flexible Arbeitszeiten je nach Aufgabenbereich
- 15 Minuten bezahlte Pausen jeweils vormittags und nachmittags
- Homeoffice je nach Aufgabenbereich bis 50 Prozent möglich
- Zusätzliche Feiertage, nebst den Kantonalen
- Personalzimmer möglich
- Personalrestaurant vorhanden
- Beteiligung an Fitnessabo
- Mutterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 16 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 14 Wochen
- Vaterschaftsurlaub: 100% Lohnfortzahlung während 3 Wochen, anstelle der gesetzlich vorgeschriebenen 2 Wochen
- Aktive Unterstützung der Arbeitnehmer*innen bei berufsspezifischen Aus- und Weiterbildungen mit Beteiligung an den Kosten und der Zeit von 10 bezahlten Arbeitstagen pro Jahr